Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den 2. Bibliothekspolitischen Bundeskongress, veranstaltet vom Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern an dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) (im folgenden Veranstalter) veranstalteten eintägigen Bundeskongress (2. Bibliothekspolitischer Bundeskongress am Freitag, dem 26. März 2021, Hotel Aquino Tagungszentrum, Hannoversche Str. 5b, 10115 Berlin) und dem Veranstalter.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Ihre Anmeldung erfolgt über das Online System im Internet. Mit dem Eingang der Anmeldung entsteht ein rechtsgültiger Vertrag. Im Zuge der Anmeldung veröffentlicht der Veranstalter im Sinne eines optimalen Networkings die Namen der Teilnehmer im Internet (nicht Ihre E-Mail-Adresse). Teilnehmer, die nicht von diesem Service Gebrauch machen wollen, müssen dies dem Veranstalter mitteilen. Soweit nicht anders von Ihnen vorgegeben, werden wir Ihnen ebenfalls im Zuge der Anmeldung künftig kostenlos den dbv-Newsletter zukommen lassen.
3. Leistungen
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für Teilnehmer aus Deutschland. Er beinhaltet den Kongressbesuch, Kongressunterlagen sowie ganztägige Verköstigung. Für Programmänderungen, Referentenausfälle oder Druckfehler übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
4. Absagen und Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen, wenn dies aufgrund einer Teilnehmerzahl oder anderen nicht unmittelbar vom Veranstalter zu vertretenden Gründen sachlich gerechtfertigt ist.
Kann die Veranstaltung aufgrund des Vorliegens von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden oder muss die Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden, wird der Veranstalter von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Personen mit bestätigter und bezahlter Registrierung wird die bereits geleistete Anmeldegebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt spätestens 14 Werktage nach dem ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungsdatum. Der Veranstalter kann die bis zum Zeitpunkt des Eintritts der von ihm nicht zu vertretenden Verhinderung der Veranstaltung infolge der Bearbeitung angefallenen Kosten der Anmeldung bei der Erstattung in Höhe von jeweils 35,00 EUR in Abzug zu bringen. Weitergehende Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz (insbesondere Vorbereitungskosten für die Kongressteilnahme) sind auf allen Seiten ausgeschlossen.
5. Fälligkeit, Zahlung, Verzug und Aufrechnung
Nach der automatischen Eingangsbestätigung der Online-Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Zahlungsaufforderung. Die ordnungsgemäße Rechnung erhalten die Teilnehmer im Januar 2021. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, behält sich der Veranstalter vor, eine Mahngebühr von 5,00 Euro zu erheben.
6. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Für eine Stornierung der Teilnahme bis zum 31.12.2020 wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro fällig.
Bei Stornierung vom 1.1.2021 bis eine Kalenderwoche vor Kongressbeginn wird eine Stornogebühr von 50% der Kongressgebühr fällig, danach wird der gesamte Teilnehmerbetrag erhoben. Bei rechtzeitiger Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr.
Eine Stornierung ist auch dann kostenfrei, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Anlässe diese rechtfertigen und eine Teilnahme unzumutbar machen. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung des Teilnehmers, seines Ehegatten, Lebensgefährten, seiner Kinder;
- Schaden am Eigentum des Teilnehmers infolge von Feuer, Elementarereignis, Verkehrsmittelunfall des Teilnehmers am Tage der Veranstaltung oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist;
- Ausscheiden des Teilnehmers aus dem Unternehmen infolge der Kündigung durch den Arbeitgeber.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer dem Veranstalter geeignete Nachweise für das Vorliegen eines schwerwiegenden Anlasses vorlegen muss. Erforderlich ist:
- bei einer schweren Unfallverletzung oder unerwarteten schweren Erkrankung ein Krankenschein;
- bei Eigentumsschäden ein Nachweis über die Strafanzeige oder eine Versicherungsbestätigung sowie eine Versicherung an Eides Statt über die Anwesenheitsnotwendigkeit;
- bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben;
- bei Tod eine Sterbeurkunde.
7. Urheberrechte
Die Kongressunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung vom Veranstalter gestattet.
8. Bild- und Filmmaterial
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass der Veranstalter grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, ohne jeglichen Anspruch auf Vergütung, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.
9. Haftung
Vorträge zu Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit auf die Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
10. Datenschutz
Der Veranstalter schützt personenbezogene Daten. Der Veranstalter wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihren Namen gespeichert sind. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
11. Gerichtsstand
Auf die Vereinbarung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtstand ist Berlin/Deutschland.